Für alle, die gerade anfangen
Praxis eröffnen in der Schweiz: die Liste, die vorher niemand gibt
Zwischen dem Entschluss und der ersten Patientin liegen zwei Dutzend Punkte, von denen die meisten nichts mit Medizin zu tun haben. Hier stehen sie — in der Reihenfolge, in der sie typischerweise anfallen. Verbindlich ist am Ende Ihr Kanton und Ihr Verband; diese Seite ist eine Arbeitsliste, keine Rechtsauskunft.
1. Bewilligung und Register
Zuerst die Frage, ob Sie überhaupt und unter welchem Titel selbstständig arbeiten dürfen.
Berufsausübungsbewilligung
Erteilt der Kanton, in dem Sie praktizieren — nicht der Bund und nicht der Verband. Rechnen Sie mit Wochen, nicht Tagen, und beginnen Sie damit, bevor Sie Räume mieten.
Register Ihres Berufs
MedReg für universitäre Medizinalberufe, NAREG für Gesundheitsberufe, dazu die Register der Verbände in der Komplementärmedizin (etwa EMR, ASCA, EGK). Wer dort nicht steht, dessen Rechnung nimmt die Zusatzversicherung nicht an.
Rechtsform und Handelsregister
Einzelfirma, GmbH oder AG — die Wahl beeinflusst Haftung, Sozialversicherung und Buchhaltungspflicht. Ab 100 000 Franken Umsatz ist der Handelsregistereintrag obligatorisch, die Mehrwertsteuer für Heilbehandlungen meist nicht.
2. Nummern, ohne die keine Rechnung durchgeht
Drei Nummern entscheiden darüber, ob Ihre Rechnungen bezahlt werden. Besorgen Sie sie früh.
ZSR-Nummer (SASIS)
Die Zahlstellenregister-Nummer brauchen Sie für die Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie hängt an Beruf, Bewilligung und Standort — bei einem Umzug ändert sie.
GLN aus dem Refdata-Register
Dreizehn Ziffern, die Sie und Ihren Betrieb eindeutig bezeichnen. Ohne GLN nimmt keine Versicherung eine elektronische Rechnung entgegen.
EMR-, ASCA- oder Verbandsnummer
Für Naturheilpraxis, Physiotherapie und Komplementärmedizin der Schlüssel zur Zusatzversicherung. Sie gehört auf jede Rechnung, sonst zahlt die Kasse nicht zurück.
In optiHealth tragen Sie GLN, ZSR und EMR einmal unter „Praxis“ ein; danach stehen sie automatisch auf jeder gedruckten Rechnung und in jeder elektronischen.
3. Räume, Einrichtung, Versicherungen
Räume
Nutzung im Mietvertrag ausdrücklich als Praxis vereinbaren, Barrierefreiheit prüfen, Lärmschutz zwischen Behandlungszimmer und Wartebereich bedenken. Mehrere Standorte führen Sie in optiHealth getrennt, mit Räumen je Standort.
Versicherungen
Berufshaftpflicht ist das Minimum, dazu Betriebshaftpflicht, Inventar, Rechtsschutz und — bei Angestellten — Unfall- und berufliche Vorsorge. Eine Betriebsunterbrechung versichert, wer allein arbeitet.
Zahlungsweg
Geschäftskonto mit QR-IBAN, damit Einzahlungsscheine mit Referenz maschinell abgeglichen werden können. Die QR-IBAN gehört zu den ersten Dingen, die Sie in der Software hinterlegen.
4. Datenschutz und Aufbewahrung — früh entscheiden, nicht später reparieren
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Das neue Datenschutzgesetz verlangt von Ihnen nicht nur gute Absichten, sondern Entscheidungen, die man aufschreiben kann.
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Wer darf was sehen?
Der Empfang braucht Namen und Telefonnummer, nicht die Diagnose. In optiHealth ist das keine Einstellung, sondern eine Schlüsselgrenze: ohne Behandlungsschlüssel bleibt die Krankengeschichte zu, auch für uns als Betreiber.
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Wie lange bewahren Sie auf?
Häufig zehn Jahre ab der letzten Behandlung, kantonal teils länger; für die Geschäftsbücher gilt OR 958f. Legen Sie Frist und Rechtsgrundlage fest, bevor die erste Akte entsteht — danach rechnet die Software selbst, bei Minderjährigen ab Volljährigkeit.
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Wer kommt an die Akten, wenn Sie ausfallen?
Die unangenehmste Frage, und die einzige, die man nicht nachträglich lösen kann. Benennen Sie eine Treuhandstelle — Notariat, Verband, Kollegin — und hinterlegen Sie sie, solange alles gut ist.
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Was steht im Bearbeitungsverzeichnis?
Welche Daten Sie führen, wozu, wie lange und wer sie sieht. Ein Zugriffsprotokoll, das jede Akteneinsicht festhält, macht diesen Punkt von einer Behauptung zu einem Beleg.
5. Software: was am ersten Tag laufen muss
Nicht alles auf einmal. Diese vier Dinge braucht jede Praxis ab der ersten Patientin — der Rest kann warten.
Kalender und Termine
Öffnungszeiten, Arbeitszeiten je Behandlerin, Terminarten mit Dauer und Rüstzeit. Wer online gebucht werden will, verlinkt die eigene Buchungsseite; wer nicht, schaltet sie einfach ab.
Krankengeschichte
Stammdaten, Verlauf nach SOAP, Dauerhinweise wie Allergien. Einträge sind unveränderlich, Korrekturen bleiben nachvollziehbar — das ist die Dokumentationspflicht in Softwareform.
Rechnung
Leistungskatalog mit Ihren Preisen oder Taxpunkten, QR-Einzahlungsteil, bei Kassenabrechnung die elektronische Rechnung an den Versicherer.
Archiv und Übergabe
Aufbewahrungsfrist, Treuhandstelle, Sicherung. Klingt nach Jahr fünf, gehört aber in den ersten Monat: nachträglich verschlüsseln lässt sich nichts.
Warum optiHealth für eine neue Praxis
Ein Preis, keine Überraschung
CHF 22.– pro Monat und Praxis, unabhängig von der Zahl der Personen, ohne Provision pro Termin und ohne Mindestlaufzeit. Wer neu anfängt, rechnet knapp.
Ein Nachmittag statt ein Projekt
Anmelden, Einrichtungs-Link, Praxisname, Passphrase, Behandelnde, Zeiten, Terminarten.
Danach steht Ihre Buchungsseite unter ihrepraxis.optihealth.ch.
Die späten Fragen sind gebaut
Archiv mit Frist, Übergabe per Schlüsselwechsel, Praxisaufgabe mit Treuhandstelle. Nicht als Versprechen im Vertrag, sondern als Funktion, die Sie heute ausprobieren können.
Kein Verkaufsgespräch nötig: Die Demo-Praxis ist offen, das Handbuch beschreibt jeden Schritt, und wenn optiHealth nicht zu Ihrer Praxis passt, sagen wir es Ihnen.
Loslegen
Schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben — Beruf, Kanton, wann Sie öffnen wollen. Wir melden uns persönlich.